Lagerort

Warum gerade die Schweiz?

Die Wertgegenstände unserer Kunden aus Europa werden grundsätzlich in der Schweiz gelagert. Das hat mehrere Gründe: Das Land bietet durch seine geologische Struktur zum einen viel Sicherheit vor Erdbeben und anderen Naturkatastrophen. Zum anderen weist es jahrhundertalte Neutralität und ein nur durch einen Volksentscheid aufzuhebendes Eigentumsrecht Europas auf. Darüber hinaus machen die Größe der Zollfreilager sowie die sehr gute Infrastruktur die Schweiz zu einem idealen Standort für Ihre Gold- und Silbereinlagerung.

Warum gerade ein Zollfreilager?

Ein Zollager (auch Zollspeicher, in der Schweiz auch Zollfreilager) ist ein Warenlager zur unversteuerten und unverzollten Zwischenlagerung von Waren. Diese Lager unterliegen amtlichem Zollverschluss – das bedeutet, sie werden vom Zoll zugelassen und überwacht. Da sich ein Zolllager hauptsächlich durch das Verfahren und weniger durch den physischen Ort definiert, spricht man auch vom Zolllagerverfahren.

Legal erworbenes Kundenvermögen (bzw. Teile davon) kann hier durch die rechtliche Situation in der Schweiz (außerhalb eventueller Anwendung von Notstandsgesetzen bzw. Staatszugriffen in der EU oder Deutschland) sicher gelagert werden. Handelspolitische Maßnahmen finden hier keine Anwendung.